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   BVerwG, 15.11.1965 - III C 147.63   

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https://dejure.org/1965,256
BVerwG, 15.11.1965 - III C 147.63 (https://dejure.org/1965,256)
BVerwG, Entscheidung vom 15.11.1965 - III C 147.63 (https://dejure.org/1965,256)
BVerwG, Entscheidung vom 15. November 1965 - III C 147.63 (https://dejure.org/1965,256)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 22, 339
  • DÖV 1966, 139
  • JR 1966, 111
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.04.1963 - VIII C 513.59
    Auszug aus BVerwG, 15.11.1965 - III C 147.63
    Da demgemäß der Bescheid vom 5. April 1965, der die außergerichtliche Einigung der Beteiligten im Wege des Vergleichs (§ 779 BGB) erkennen läßt, die hier streitige Frage der Anspruchsberechtigung der Klägerin nicht beantwortet, liegt eine Erledigung der Hauptsache nicht vor, so daß für eine Kostenentscheidung nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes (§ 161 Abs. 2 VwGO) kein Raum ist (vgl. auch Beschluß vom 25. April 1963 - BVerwG VIII C 513.59 - [Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, zu § 161 VwGO Nr. 5 = DÖV 1964 S. 570 (L)]).
  • VGH Bayern, 24.04.2018 - 20 B 16.2441

    Kostenentscheidung nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen

    Die analoge Anwendung des § 160 VwGO auf außergerichtliche Vergleiche ohne Kostenregelung ist ausgeschlossen, wenn sie nicht der Interessenlage bzw. dem mutmaßlichen Willen der Beteiligten entspricht (Hartung a.a.O.; BVerwG, B.v. 15.11.1965 - III C 147.63 - juris [Leitsatz]).
  • VGH Bayern, 24.04.2018 - 20 B 16.2423

    Kostenentscheidung nach außergerichtlichem Vergleich zur Vorauszahlung auf den

    Die analoge Anwendung des § 160 VwGO auf außergerichtliche Vergleiche ohne Kostenregelung ist ausgeschlossen, wenn sie nicht der Interessenlage bzw. dem mutmaßlichen Willen der Beteiligten entspricht (Hartung a.a.O.; BVerwG, B.v. 15.11.1965 - III C 147.63 - juris [Leitsatz]).
  • BVerwG, 04.07.2006 - 3 A 2.06

    Kostenfestsetzung bei einer Erledigung des Rechtsstreitverfahrens auf Grund eines

    Der dieser Vorschrift zugrunde liegende Gedanke, eine von den Vergleichspartnern unterlassene Kostenregelung bezüglich eines in die Vergleichsregelung einbezogenen Rechtsstreits müsse zu gleichmäßiger Kostenverteilung führen, ist auch bei außergerichtlichen Vergleichen maßgebend (Beschluss vom 15. November 1965 BVerwG 3 C 147.63 BVerwGE 22, 339, 341).
  • BVerwG, 25.08.1972 - III C 123.70

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Fehlen einer ausdrücklichen

    Dementsprechend hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung den § 160 VwGO über seinen Wortlaut hinaus auch dann angewendet, wenn der Rechtsstreit nicht durch einen gerichtlichen Vergleich, sondern auf Grund eines außergerichtlichen Vergleichs seine Erledigung gefunden hatte (Beschluß vom 15. November 1965 - BVerwG III C 147.63 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2020 - 6 A 2.20

    Klagerücknahme; außergerichtlicher Vergleich; Vereinbarung der Beteiligten über

    Die Interessenlage in der hier gegebenen Konstellation ist letztlich derjenigen vergleichbar, in der die Beteiligten in einem außergerichtlichen Vergleich den der gerichtlichen Entscheidung zugeführten Streit beenden, ohne die Hauptsache zu erledigen und in dem nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Beschluss vom 15. November 1965 - III C 147.63 -, BVerwGE 22, 339 ff.) bei übereinstimmenden Einigungserklärungen der Beteiligten über die Kosten des Verfahrens gemäß § 160 VwGO zu entscheiden ist.
  • BVerwG, 05.03.1992 - 3 C 76.88

    Einstellung eines Verfahrens

    Die nach Beendigung des Verfahrens gemäß § 161 Abs. 1 VwGO zu treffende Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 160 VwGO (BVerwGE 22, 339/341), [...].
  • BVerwG, 09.10.1990 - 1 WB 108.90

    Wehrbeschwerderecht: Folgen einer fehlenden Kostenregelung in einem

    Der dieser Vorschrift zugrundeliegende Gedanke, eine von den Vergleichspartnern unterlassene Kostenregelung bezüglich eines in die Vergleichsregelung einbezogenen Rechtsstreits müsse zu gleichmäßiger Kostenverteilung auf alle Beteiligten führen, gilt auch dann, wenn der Vergleich ohne die Hilfe des Gerichts zustandegekommen ist (vgl. BVerwGE 22, 339, 341 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.02.1974 - III B 51.73

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache auf Grund eines außergerichtlichen

    Der Senat hat diese Vorschrift über ihren Wortlaut hinaus in ständiger Rechtsprechung auch dann angewandt, wenn der Rechtsstreit auf Grund eines außergerichtlichen Vergleichs seine Erledigung gefunden hat (Beschlüsse vom 15. November 1965 - BVerwG III G 147.63 - [BVerwGE 22, 339] und vom 25. August 1972 - BVerwG III C 123.70 -).
  • BVerwG, 17.04.1973 - III C 116.70

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache

    Diese letztere Vorschrift hat der Senat über ihren Wortlaut hinaus in seiner bisherigen Rechtsprechung auch dann angewandt, wenn der Rechtsstreit nicht durch einen gerichtlichen Vergleich, sondern auf Grund eines außergerichtlichen Vergleichs seine Erledigung gefunden hat (Beschlüsse vom 15. November 1965 - BVerwG III C 147.63 - [BVerwGE 22, 339] und vom 25. August 1972 - BVerwG III C 123.70 -).
  • BVerwG, 20.02.1985 - 2 B 53.84

    Widerruf und Unterlassung von Äußerungen sowie die Abgabe einer Ehrenerklärung -

    Die Kosten des Verfahrens sind im Hinblick auf den mitgeteilten außergerichtlichen Vergleich in entsprechender Anwendung des § 160 VwGO gegeneinander aufzuheben (vgl. BVerwGE 22, 339).
  • BVerwG, 06.09.1973 - III C 6.68

    Erledigung des Rechtsstreits auf Grund eines außergerichtlichen Vergleichs -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2013 - 7 B 33.13

    Einstellungsbeschluss; Klagerücknahme; außergerichtlicher Vergleich; keine

  • BVerwG, 14.08.1974 - III C 24.72

    Entscheidung über die Kosten nach Verfahrenseinstellung

  • BVerwG, 23.04.1974 - III C 106.71

    Annahme eines Vergleichsvorschlags - Erledigung des Rechtsstreits in der

  • BVerwG, 07.09.1984 - 1 WB 174.82

    Erledigung der Hauptsache durch außergerichtlichen Vergleich und

  • BVerwG, 14.01.1974 - III C 38.68

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache nach außergerichtlichem Vergleich

  • VGH Bayern, 26.02.2008 - 1 B 05.2879

    Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung; außergerichtlicher Vergleich mit

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